Anlageberatung Dortmund
Die Honorarfinanz AG hat als lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spezielle Eigenkapital-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu erfüllen.
Nach §94 Wertpapierhandelsgesetz ist der Status „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ geschützt! Die Honorarfinanz AG unterliegt dem Honoraranlageberatungsgesetz.
Die Honorarfinanz AG darf ausschließlich im Kundeninteresse handeln und keine Provisionen annehmen. Weitere besondere Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit in der Produktauswahl, sind von der Honorarfinanz AG als registrierter „Honorar-Anlageberater“ zu erfüllen.
Detailinformationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie unter Inhalte der Honorarberatung und Honoraranlageberatungsregister.
„…Die meisten Finanzvermittler in Deutschland arbeiten auf Provisionsbasis. Sie sind Verkäufer, statt Berater. Die Folge ist ein provisionsgetriebener Verkauf, der häufig zu Schlecht- und Falschberatung führt….“
Für den gesamten Verbraucherschutz in Deutschland steht es außer Frage, ein Produktverkauf der auf die Generierung von Provisionen – die im Hintergrund bezahlt werden – (Abschlussprovisionen, Folgeprovisionen, Kickback-Zahlungen usw.) abzielt, kann nicht im Sinne des Endkunden sein.
Machen Sie sich selbst einen Überblick über die verschiedenen Beratertypen am Markt und wählen Sie so den für sich geeigneten Berater bzw. Verkäufer aus: